Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des zwischen der finca las colinas, nachstehend „finca las colinas“, als Tourismus-Unternehmen und dem Kunden zustande kommenden Vertrages. Die Rechte und Pflichten von finca las colinas und dem Kunden ergeben sich aus den zwischen finca las colinas und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften.

1 Zustandekommen des Vertrages
1.1 Mit der Buchung (darunter ist die Anmeldung zum gewählten Angebot zu verstehen) gibt der Kunde gegenüber finca las colinas ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Kunde kann die Buchung schriftlich per e-Mail, telefonisch oder über das auf der Homepage von finca las colinas bereitgestellte Buchungs-Formular vornehmen.

1.2 Grundlage des Vertragsangebotes des Kunden sind die Ausschreibung, insbesondere gemäss den jeweils aktuellen Informationen auf der Homepage, auf Facebook und Flyern bzw. Streuwerbung, etwaige dem Kunden von finca las colinas übermittelte Informationen, sowie diese Geschäftsbedingungen. Der Kunde ist an das Vertragsangebot für die Dauer von fünf Werktagen gebunden.

1.3 Der Vertrag zwischen dem Kunden und finca las colinas kommt mit der schriftlichen Bestätigung der persönlichen, telefonischen, schriftlichen oder elektronischen Buchung des Kunden durch finca las colinas zustande.

1.4 Weicht der Inhalt der schriftlichen Bestätigung von finca las colinas vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von finca las colinas vor, an das finca las colinas für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde finca las colinas innerhalb der Bindungsfrist die Annahme entweder durch seine ausdrückliche Erklärung oder stillschweigend durch Leistung einer Zahlung erklärt.

1.5 Von finca las colinas im Rahmen der Vermittlung, dem Vertrieb oder der Erbringung von Reiseleistungen eingeschaltete Dritte sind nicht bevollmächtigt, für finca las colinas Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, mit denen die Angaben in der Ausschreibung oder der Inhalt des Vertrages geändert werden.

1.6 Die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von finca las colinas als Veranstalter herausgegebenen Prospekten (auch wenn diese dem Kunden von finca las colinas überlassen wurden) sowie in Internetausschreibungen anderer Unternehmen sind für finca las colinas und ihre Leistungspflichten nicht verbindlich, soweit sie nicht durch eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand des Vertrages oder zum Inhalt der Leistungspflichten von finca las colinas gemacht worden sind.

1.7 Meldet der Kunde weitere Teilnehmer an, so steht er für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Preises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein, und er wird insbesondere den entsprechenden Preis unabhängig von der Gültigkeit oder der Rechtswirkung des Vertrags mit diesen weiteren Teilnehmern und unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus demselben auf die erste Aufforderung von finca las colinas hin bezahlen.

1.8 Mit der Buchung bestätigt der Kunde, diese Geschäftsbedingungen verstanden und vorbehaltlos anerkannt zu haben. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Teilnehmer.

2 Bezahlung
2.1 Buchung können online direkt via Kreditkarte/PayPal bezahlt werden. Packages sind ausschliesslich auf Rechnung buchbar. Bei Buchung auf Rechnung ist der Betrag 30 Tage vor Ankunft fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2 Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist finca las colinas berechtigt, nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird finca las colinas dem Kunden die entsprechenden Annullierungskosten gemäss Ziffer 6 berechnen.

2.3 Liegen zwischen Buchungstermin und Reisetermin weniger als 30 Tage, ist der Preis nach Vertragsabschluss in voller Höhe spätestens zehn Tage vor Ankunft an finca las colinas zu überweisen (Zahlungseingang bei finca las colinas).

2.4 Ohne vollständige Zahlung des Preises besteht kein Anspruch auf Erbringung von Dienstleistungen.

3. Leistungen
3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, und die hierauf Bezug nehmenden Angaben sowie gegebenenfalls zu berücksichtigende Sonderwünsche, bestätigt durch die schriftliche Bestätigung, verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. finca las colinas behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Angebotsangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung selbstver – ständlich informiert wird. Eine Einschränkung der Rechte des Kunden ist hiermit nicht verbunden.

3.2 Die Reise beginnt und endet – je nach der gebuchten Aufenthaltsdauer – zu den mit dem Kunden vereinbarten Abreise- und Ankunftsterminen, oder, bei wöchentlichen Veranstaltungen (Packages) gem. den ausgeschriebenen Anfangs- und End-Daten, es sei denn, es wird etwas Abweichendes vereinbart und in der Buchungsbestätigung oder in anderer Form schriftlich bestätigt.

3.3 Wenn der Kunde einzelne von ihm bezahlte Leistungen aus ihm zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, ist finca las colinas zu keiner Teilerstattung verpflichtet, insbesondere, wenn es sich um unerhebliche Nebenleistungen handelt.

4 Leistungs- und Preisänderungen
4.1 finca las colinas ist nur dann berechtigt, Änderungen an wesentlichen Leistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Vertrages vorzunehmen, wenn diese nach Vertragsabschluss notwendig werden, von finca las colinas nicht vorhersehbar waren, nicht entgegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sowie soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Etwaige Änderungen, auch kurzfristig, bleiben ausdrücklich vorbehalten. finca las colinas wird den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes informieren.

4.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde hat diese Rechte innert fünf Tagen nach der Mitteilung von finca las colinas über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise bei finca las colinas geltend zu machen.

5 Buchungsdokumente
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übermittelten Buchungsdokumente auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung zu überprüfen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, finca las colinas von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, ist er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden mitverantwortlich.

6. Annullierungskosten
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

6.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann finca las colinas anstelle des vereinbarten Reisepreises eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, sofern der Rücktritt nicht von finca las colinas zu vertreten ist und kein Fall höherer Gewalt vorliegt.

6.3 Anstelle einer konkreten Berechnung gemäss Ziffer 6.2 ist finca las colinas berechtigt, die Entschädigung zeitlich gestaffelt unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zu dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis gemäss der nachfolgenden Tabelle zu pauschalieren:

Bis 31 Tage vor Ankunft: gebührenfrei
30 – 15 Tage vor Ankunft: 25 % des Preises
vom 14. – 8. Tag vor Ankunft: 50 % des Reisepreises
ab dem 7. Tag vor Ankunft und bei Nichtantritt der Reise: 100 % des Reisepreises

Für die Berechnung der vorstehenden Annullierungsstufen ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei finca las colinas massgeblich.

6.4 Für bestimmte Produkte (wie z.B. Golf-Packages, Keramikwochen, Spezial-Workshops; diese Aufzählung ist nicht abschliessend) können gesonderte Annullierungsbedingungen gelten, die im Einzelfall gegebenenfalls zu höheren Kosten als den Annullierungspauschalen führen können. Das gleiche kann bei Sonderarrangements mit speziellen Angeboten gelten.

6.5 Der Kunde hat das Recht, die gebuchten Dienstleistungen an eine Drittperson abzutreten, welche alle an die Teilnahme geknüpften Voraussetzungen erfüllen muss. Die Drittperson und der Kunde haften solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.

7 Umbuchungen
7.1 Nach Zugang der Buchungsbestätigung hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder anderer Dienstleistungen.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die innerhalb der letzten 30 Tage vor der Ankunft vorgebracht werden, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur im Wege des Rücktritts vom Reisevertrag gemäss Ziffer 6.2 bis 6.5 mit gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
finca las colinas kann wegen Nichterreichens einer vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn sie

a) in der jeweiligen Ausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Beginn spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und

b) in der Bestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Ausschreibung verweist.

Ein Rücktritt ist spätestens am 21. Tag vor dem vereinbarten Beginn dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird finca las colinas unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Sofern die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt wird, erhält der Kunde bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

9 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Dienstleistungen, die ihm im Verlauf des Aufenthaltes ordnungsgemäss angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises.

10 Kündigung durch Finca las colinas
finca las colinas kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von finca las colinas die Durchführung des Programms oder den Aufenthalt nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt finca las colinas, so behält finca las colinas den Anspruch auf den Preis.

11 Vertragsgemässe Erbringung der Dienstleistungen
11.1 Mängelanzeige
Werden Dienstleistungen nicht vertragsgemäss erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich finca las colinas anzuzeigen. Unterlässt der Kunde dies schuldhaft, erfolgt keine Minderung des Preises. Diese Verpflichtung gilt nur dann nicht, wenn eine Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist oder finca las colinas über den Mangel nicht im Unklaren gewesen sein konnte. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich finca las colinas zur Kenntnis zu geben. Keine Minderung des Preises erfolgt aufgrund von Störungen im Zusammenhang mit der Alimentation von Strom und Wasser, sofern solche Störungen lediglich vorübergehend sind und innert 48h behoben werden. Ziffer 12 bleibt vorbehalten.

11.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Dienstleistung durch finca las colinas oder aus wichtigem, finca las colinas erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er finca las colinas zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von finca las colinas verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, finca las colinas erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

12 Höherer Gewalt
Sowohl der Kunde als auch finca las colinas haben das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn die Reise, der Aufenthalt, das Programm infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag nach Massgabe dieser Regelung gekündigt, so verliert finca las colinas den Anspruch auf den vereinbarten Preis. finca las colinas ist jedoch berechtigt, vor der Rückerstattung des Preises seine nachweislich erbrachten Aufwendungen in Abzug zu bringen.

13 Haftungsbeschränkung
13.1 Die vertragliche und deliktische Haftung von finca las colinas ist für Schäden, die nicht Personenschäden sind, auf den zweifachen Preis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder absichtlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder soweit finca las colinas für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Aufenthalt.

13.2 finca las colinas haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen).

14 Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Dienstleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung des Aufenthaltes geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert gewesen ist.

15 Verjährung
Schadenersatzforderungen gegen finca las colinas, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Aufenthaltes folgenden Tag.

16 Rechtswahl und Gerichtsstand, salvatorische Klausel
16.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen finca las colinas und dem Kunden findet ausschliesslich spanisches Recht Anwendung. Die Regelungen internationaler Abkommen, die vertraglich unabdingbare Bestimmungen beinhalten, bleiben unberührt.

16.2 Gerichtsstand für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Lorca, Murcia.

16.3 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.